BEHANDLUNGSKOSTEN

Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Für privat Versicherte sind je nach Vertrag und Kasse Kostenerstattungen möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Bei der Berechnung meines Honorars orientiere ich mich weitgehend am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dieses unverbindliche Verzeichnis stammt aus dem Jahr 1985. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte berechnet.
Für Leistungen die in keinem dieser Leistungsverzeichnisse gelistet sind, gilt als allgemeiner Stundensatz 60,00 € pro Stunde.
Das praxiseigene Honorarverzeichnis ist Bestandteil des Behandlungsvertrages. Es wird Ihnen gemeinsam mit diesem zu Beginn der Behandlung erläutert und ausgehändigt. Das Honorar ist im Anschluss an die jeweilige Behandlung in bar zu entrichten. |